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BGH-Urteil zitieren
Rechtsprechung ist in juristischen Hausarbeiten die häufigste Quelle und zugleich die, bei der die Vorgaben am weitesten auseinandergehen.
Ein BGH-Urteil wird in der Fußnote mit Gericht, Entscheidungsart und Datum, Aktenzeichen und Fundstelle samt zitierter Seite belegt, etwa „BGH, Urt. v. 12.03.2020 – I ZR 126/18, NJW 2020, 1520 (1522)“. Viele Lehrstühle erlauben die Kurzform „BGH NJW 2020, 1520 (1522)“; ist die Entscheidung in der amtlichen Sammlung abgedruckt, hat diese Vorrang. Welche Form gilt, steht in den Vorgaben deines Lehrstuhls.
Stand: Oktober 2026
Die Grundform in der Fußnote
Ein Urteil wird mit Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und Fundstelle belegt. Die Fundstelle ist die Zeitschrift oder amtliche Sammlung, in der die Entscheidung abgedruckt ist; die genaue Seite oder Randnummer kommt hinten dran.
Ob Datum und Aktenzeichen in der Fußnote stehen oder nur die Fundstelle, entscheiden die Vorgaben des Lehrstuhls. Verbreitet ist die kurze Form mit Fundstelle; die vollständige Form findet sich vor allem bei Dissertationen und in der Praxis.
BGH, Urt. v. 12.03.2020 – I ZR 126/18, NJW 2020, 1520 (1522).
Kurzform und amtliche Sammlung
Viele Lehrstühle erlauben die Kurzform mit Fundstelle allein: „BGH NJW 2020, 1520 (1522)“. Ist die Entscheidung in der amtlichen Sammlung abgedruckt, hat diese Vorrang: „BGHZ 225, 59 (63)“.
Bei Entscheidungen aus Datenbanken ohne Zeitschriftenfundstelle wird nach Randnummern zitiert: „BGH, Urt. v. 12.03.2020 – I ZR 126/18, Rn. 14“. Ob es „Rn.“, „Rdnr.“ oder „Rdn.“ heißt, steht in den Vorgaben.
BGHZ 225, 59 (63); BGH NJW 2020, 1520 (1522); BGH, Urt. v. 12.03.2020 – I ZR 126/18, Rn. 14.
Die drei häufigsten Fehler
- Rechtsprechung hinter die Literatur setzen. In der Sammelfußnote steht die Rechtsprechung zuerst, innerhalb davon nach Gerichtsrang und Datum.
- Die zitierte Seite vergessen. „NJW 2020, 1520“ belegt die Entscheidung, nicht die Stelle. Die Klammerseite gehört dazu.
- Entscheidungen ins Literaturverzeichnis aufnehmen. Rechtsprechung wird nur in den Fußnoten belegt; ein eigenes Rechtsprechungsverzeichnis verlangen nur wenige Lehrstühle.
So macht es QuellenPilot
Du legst die Entscheidung einmal an (Gericht, Datum, Aktenzeichen, Fundstelle) und wählst den Zitierstil deines Lehrstuhls. Ob daraus „BGH NJW 2020, 1520“ oder die Vollform mit Datum wird, entscheidet der gewählte Stil, nicht du bei jeder Fußnote.
In der Sammelfußnote sortiert QuellenPilot die Rechtsprechung automatisch nach vorn und nach Gerichtsrang; „Prüfen“ meldet, wenn eine Fundstelle ohne Seite oder Randnummer dasteht. Rechtsprechung bleibt aus dem Literaturverzeichnis draußen, es sei denn, dein Stil verlangt ein eigenes Verzeichnis.
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