RatgeberFußnoten
Fußnoten in der Jura-Hausarbeit
Eine juristische Fußnote folgt festen Regeln, die kein Word-Feld kennt: Reihenfolge der Belege, Kurzbeleg ab der zweiten Nennung, Einleitungen wie „vgl.“ und „a.A.“.
Eine juristische Fußnote enthält beim ersten Zitat den Vollbeleg (bei Verzeichnis mit allen Angaben schon den Kurzbeleg), ab der zweiten Nennung den Kurzbeleg, und sie endet mit einem Punkt. In der Sammelfußnote steht Rechtsprechung vor Literatur, getrennt durch Semikolon; „a.A.“ steht am Ende.
Stand: Oktober 2026
Vollbeleg und Kurzbeleg
Beim ersten Zitat einer Quelle steht der Vollbeleg mit Titel, Auflage und Jahr; oder, wenn die Vorgaben ein Literaturverzeichnis mit allen Angaben verlangen, von Anfang an der Kurzbeleg. Ab der zweiten Nennung reicht in jedem Fall der Kurzbeleg: Autor, Werk in Kurzform, Stelle.
„a.a.O.“ und „ebenda“ sind an vielen Lehrstühlen unerwünscht, weil sie beim Umstellen von Absätzen ins Leere zeigen. Ob sie erlaubt sind, steht in den Vorgaben.
¹ Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht, 28. Aufl. 2021, Rn. 152. ² Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht, Rn. 155.
Reihenfolge in der Sammelfußnote
Werden mehrere Belege in einer Fußnote genannt, gilt: Rechtsprechung vor Literatur; innerhalb der Rechtsprechung nach Gerichtsrang und dann nach Datum; innerhalb der Literatur meist Kommentare, dann Lehrbücher, dann Aufsätze, oder alphabetisch. Die Belege werden mit Semikolon getrennt.
Einleitungen wie „vgl.“, „so auch“, „siehe“ ändern die Reihenfolge nicht. „a.A.“ leitet die Gegenmeinung ein und steht am Ende der Sammelfußnote.
BGH NJW 2020, 1520 (1522); OLG Köln NJW-RR 2019, 1234; Grüneberg/Ellenberger § 242 Rn. 3; a.A. Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht, Rn. 152.
Die kleinen Regeln, die alle vergessen
- Jede Fußnote endet mit einem Punkt.
- Das Fußnotenzeichen steht nach dem Satzzeichen, wenn sich die Fußnote auf den ganzen Satz bezieht, sonst direkt hinter dem Wort.
- Seitenangaben mit „S.“ oder ohne, je nach Vorgaben, aber in der ganzen Arbeit gleich.
- Bei Aufsätzen die Anfangsseite und die zitierte Seite in Klammern: „NJW 2019, 3105 (3107)“.
So macht es QuellenPilot in Word
Du setzt den Cursor in den Text, wählst die Quelle und die Stelle, und QuellenPilot fügt die Fußnote als echte Word-Fußnote ein, im Stil deiner Vorgaben, mit Punkt am Ende. Beim zweiten Zitat wird automatisch der Kurzbeleg gesetzt.
Sammelfußnoten sortiert QuellenPilot nach den Regeln oben und lässt dich die Reihenfolge trotzdem von Hand ändern. „Prüfen“ liest alle Fußnoten der Arbeit und meldet feste Prüfregeln: fehlender Punkt, fehlende Seite, uneinheitlicher Kurzbeleg, falsche Reihenfolge.
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