RatgeberVerzeichnis
Literaturverzeichnis für die Jura-Hausarbeit
Das Literaturverzeichnis ist die Seite, die Korrektoren zuerst aufschlagen, und die, die am häufigsten Formpunkte kostet.
Ins Literaturverzeichnis gehört alle Literatur, die in den Fußnoten zitiert ist: Kommentare, Lehrbücher, Monographien, Aufsätze, sortiert alphabetisch nach dem Nachnamen. Gerichtsentscheidungen, Gesetze und Materialien werden nur in den Fußnoten belegt.
Stand: Oktober 2026
Was hinein gehört und was nicht
Hinein gehört alle Literatur, die in den Fußnoten zitiert ist: Kommentare, Lehrbücher, Monographien, Aufsätze, Festschriftbeiträge, Dissertationen. Nicht hinein gehören Gerichtsentscheidungen, Gesetze und Materialien; sie werden nur in den Fußnoten belegt.
Umgekehrt gilt: Was im Verzeichnis steht, muss in der Arbeit zitiert sein. Ein Verzeichnis, das mehr aufführt als die Fußnoten, wirkt nicht belesener, sondern unsauber.
Reihenfolge und Form
Sortiert wird alphabetisch nach dem Nachnamen des Autors oder Herausgebers, bei mehreren Werken derselben Person nach Erscheinungsjahr. Manche Lehrstühle verlangen Abteilungen (Kommentare, Lehrbücher, Aufsätze), die meisten eine einzige alphabetische Liste.
Ein Eintrag nennt Autor, Titel, Auflage, Erscheinungsort und Jahr; bei Aufsätzen Zeitschrift, Jahrgang und Anfangsseite; bei Kommentaren den Herausgeber und, wenn der Kurzbeleg anders lautet, den Zusatz „zit.:“.
Grüneberg, Christian (Hrsg.), Bürgerliches Gesetzbuch, 83. Aufl., München 2024 (zit.: Grüneberg/Bearbeiter). Medicus, Dieter/Petersen, Jens, Bürgerliches Recht, 28. Aufl., München 2021. Canaris, Claus-Wilhelm, Die Vertrauenshaftung im deutschen Privatrecht, München 1971.
Was Formfehler kosten
Fakultätsleitfäden sehen für Verstöße gegen Formvorgaben Abzüge bis zu zwei Notenpunkten vor; das Verwaltungsgericht Ansbach hat 2017 sogar null Punkte für eine Hausarbeit wegen eines Formfehlers bestätigt. Das Literaturverzeichnis ist dabei die am leichtesten prüfbare Stelle der ganzen Arbeit.
Quelle: VG Ansbach, Urteil vom 26.10.2017 – AN 2 K 17.8, Bericht bei jura-online.de vom 15.01.2018
So macht es QuellenPilot
Das Verzeichnis entsteht aus den Fußnoten: Was zitiert wurde, steht drin, alphabetisch, in der Form deines Stils, mit „zit.:“-Zusatz, wo nötig, und Rechtsprechung bleibt draußen. Ein Klick fügt es an der markierten Stelle in Word ein und hält es aktuell.
Ein bestehendes Verzeichnis aus Word oder PDF kannst du importieren; QuellenPilot erkennt die Einträge und legt sie als Quellen an. Aus Citavi und Zotero geht der Import über die Exportdatei.
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Das Verzeichnis schreibt sich aus den Fußnoten
QuellenPilot fügt das Literaturverzeichnis in Word ein und hält es mit jeder neuen Fußnote aktuell. Bis 15 Quellen kostenlos.
Erst nur prüfen: Fußnoten-Check, kostenlos und ohne Anmeldung.
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