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Seminar- und Schwerpunktarbeit zitieren

Die Schwerpunktbereichsarbeit zählt zum Examen, die Seminararbeit zum Schwerpunkt. Beide haben mehr Quellen als eine Anfängerhausarbeit und ein Literaturverzeichnis, das der Betreuer als Erstes liest.

Seminar- und Schwerpunktbereichsarbeiten haben deutlich mehr Quellen (vierzig bis achtzig sind üblich) und mehr Quellenarten als eine Anfängerhausarbeit, etwa Aufsatz, Festschriftbeitrag und Dissertation. Der Stil muss von der ersten bis zur letzten Fußnote gleich bleiben, und jede Quelle muss echt und auffindbar sein.

Stand: Oktober 2026

Was anders ist als in der Hausarbeit

  • Der Umfang. Vierzig bis achtzig Quellen sind üblich, darunter Aufsätze aus mehreren Zeitschriften, Festschriftbeiträge, Dissertationen und Kommentare in verschiedenen Auflagen. Uneinheitlichkeit fällt bei dieser Zahl stärker auf als bei zwölf Quellen.
  • Die Quellenarten. Ein Festschriftbeitrag wird mit „in:“ und den Herausgebern zitiert, ein Aufsatz ohne „in:“ mit Zeitschrift und Jahrgang, eine Dissertation mit Ort und Jahr. Wer drei Muster durcheinanderbringt, hat sechzig Fehler.
  • Die Zeit. Sechs bis zwölf Wochen Bearbeitungszeit heißen: Was in Woche eins eingerichtet ist, trägt bis zur Abgabe. Was in Woche zehn noch von Hand nachgezogen wird, wird unvollständig nachgezogen.
  • Die Kennzeichnung. Mehrere Fakultäten verlangen seit 2026 eine Erklärung dazu, welche KI-Werkzeuge wofür eingesetzt wurden. Ein Werkzeug, das nur zitiert und prüft, aber keinen Text schreibt, ist darin leicht zu benennen.

Warum jede Quelle echt sein muss

2026 hat sich die Sorge der Korrektoren verschoben: nicht mehr nur die schiefe Fußnote, sondern die erfundene. Ein Leitfaden der Universität Düsseldorf sieht bei mehreren nicht existierenden Quellen (erfundene Titel, erfundene Verfasser) die Bewertung mit null Punkten vor. Und im Bochumer Versuch, eine Hausarbeit von einer Text-KI schreiben zu lassen, mussten die Fußnoten am Ende von Hand ergänzt werden, weil das Modell keinen Zugriff auf die Fundstellen hatte.

Die Folge für die Schwerpunktarbeit: Jede Quelle im Verzeichnis muss auffindbar sein, jede Fußnote auf etwas zeigen, das es gibt. Das ist keine Formalie mehr, sondern die Frage, ob die Arbeit als eigene gilt.

Quelle: LTO, „Wie viel KI darf in die juristische Hausarbeit?“, 26.08.2026, zum Leitfaden der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Drei Muster, die die Arbeit tragen

Im Literaturverzeichnis stehen dieselben Werke mit Vollangaben: Vorname, Nachname, Titel, bei Aufsätzen Zeitschrift und Jahrgang mit Anfangsseite, bei Beiträgen die Herausgeber, bei Dissertationen Hochschulort und Jahr. Was in der Fußnote als Kurzform steht, muss im Verzeichnis eindeutig auflösbar sein, sonst setzen die Vorgaben einen „zitiert:“-Zusatz voraus.

Aufsatz:      Riehm, JZ 2024, 118 (121).
Festschrift:  Canaris, in: FS Larenz, 1983, S. 27 (35).
Dissertation: Meier, Die Haftung des Geschäftsführers, Diss. Köln 2022, S. 143.
Die drei häufigsten Quellenarten jenseits von Kommentar und Lehrbuch. Ob die Seite in Klammern oder mit Komma steht und ob „S.“ davor gehört, sagen die Vorgaben; beides ist verbreitet.

Quelle: Jurios, „KI besteht erstmals deutsche Jura-Hausarbeit an der Uni Bochum“, 05.01.2026

So macht es QuellenPilot

QuellenPilot kennt Aufsatz, Festschriftbeitrag, Dissertation, Kommentar und Entscheidung als eigene Quellenarten und setzt jede im Muster des eingestellten Stils. Quellen kommen per ISBN, DOI, aus dem Katalog oder als eingefügte Verzeichniszeile; das Verzeichnis entsteht aus den zitierten Werken.

„Prüfen“ meldet vor der Abgabe Verweise auf Fußnoten, die es nicht gibt, ungenutzte Titel im Verzeichnis und uneinheitliche Abkürzungen, ohne KI, mit festen Regeln. Für die Kennzeichnung bleibt es bei einem Satz: Es schreibt keinen Text, es zitiert und prüft.

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