RatgeberZitieren
Aufsatz und Zeitschrift zitieren in der Jura-Hausarbeit
Aufsätze aus NJW, JuS, JZ oder AcP stehen in fast jeder Hausarbeit. In der Fußnote erscheinen sie in Kurzform ohne Titel, im Literaturverzeichnis in Langform mit Titel.
In der Fußnote nennst du Verfasser, Zeitschrift in der üblichen Abkürzung, Jahr, Anfangsseite und die Seite, auf die du dich stützt: „Jarass, NJW 1989, 857 (859)“ oder mit Komma „Jarass, NJW 1989, 857, 859“. Der Titel des Aufsatzes steht im Literaturverzeichnis, zusammen mit Vorname, Zeitschrift, Jahr und Anfangsseite, oft mit „ff.“ oder der Endseite. Klammer oder Komma regeln die Zitiervorgaben deines Lehrstuhls.
Stand: Oktober 2026
Die Fußnote: Verfasser, Zeitschrift, Jahr, zwei Seiten
Die Fußnote braucht die erste Seite des Aufsatzes und die Seite, auf der der Gedanke steht, den du verwertest. Die Anfangsseite belegt den Aufsatz, die zweite Angabe die Stelle. Titel und Vorname stehen im Literaturverzeichnis.
Die zitierte Seite setzt du in Klammern oder hinter ein Komma. Beide Formen sind verbreitet; die Beispiele auf dieser Seite nutzen die Klammer. Ein „S.“ vor der Seitenzahl ist bei Zeitschriften nicht nötig.
Jarass, NJW 1989, 857 (859). Jarass, NJW 1989, 857, 859.
Der Eintrag im Literaturverzeichnis
Im Verzeichnis steht der Aufsatz unter dem Nachnamen des Verfassers, mit ausgeschriebenem Vornamen und vollem Titel, danach Zeitschrift, Jahr und Anfangsseite. Die Zeitschrift selbst bekommt keinen eigenen Eintrag.
Im Detail gehen die Leitfäden auseinander. Halte dich an die Fassung deines Lehrstuhls und bleib in der ganzen Arbeit bei ihr.
Böckenförde, Ernst-Wolfgang, Grundrechtstheorie und Grundrechtsinterpretation, NJW 1974, 1529 ff.
| Stelle | Eine Fassung | Die andere |
|---|---|---|
| „in:“ vor der Zeitschrift | Grundrechtstheorie und Grundrechtsinterpretation, in: NJW 1974 | Grundrechtstheorie und Grundrechtsinterpretation, NJW 1974 |
| Umfang | Anfangsseite mit „ff.“: 1529 ff. | Anfangs- und Endseite |
| Seitenangabe | S. 857 ff. | 857 ff. |
| Zeitschriftenname | Abkürzung: NJW | ausgeschrieben: Neue Juristische Wochenschrift |
Zeitschriften, die nach Band zitiert werden
Die meisten Zeitschriften zitierst du nur mit dem Jahr. Bei Archivzeitschriften wie dem Archiv für die civilistische Praxis (AcP) ist der Band üblich, das Jahr folgt in Klammern. Das Heft gibst du nur an, wo es bei der Zeitschrift üblich ist.
Picker, AcP 195 (1995), 483 (501 f.).
Sammelband, Handbuch und Festschrift
Ein Beitrag in einem Sammelwerk wird mit „in:“ zitiert. Bei Sammelbänden und Handbüchern zeigen manche Vorgaben in der Fußnote einen Kurztitel des Beitrags, die Herausgeber und das Werk, dazu Jahr, Anfangsseite und zitierte Seite; andere lassen den Titel des Beitrags in der Fußnote weg. Im Literaturverzeichnis kommen Vorname, voller Titel des Beitrags, Ort und die Seiten des Beitrags dazu.
Bei der Festschrift kürzt du in der Fußnote mit „FS“ und dem Namen der geehrten Person ab; anders als bei Zeitschriften steht „S.“ vor der Seite. Im Verzeichnis nennst du die Festschrift ausgeschrieben, die Herausgeber mit „(Hrsg.)“ oder „(Hg.)“, soweit sie angegeben sind. Das Sammelwerk als Ganzes bekommt keinen eigenen Eintrag.
Huster, Bioethik und Biorecht, in: Albers (Hrsg.), Bioethik, Biorecht, Biopolitik, 2016, S. 59 (72). Huster, Stefan, Bioethik und Biorecht: Symbiose oder Konflikt?, in: Albers (Hrsg.), Bioethik, Biorecht, Biopolitik, Baden-Baden 2016, S. 59-78. Lerche, in: FS Löffler, S. 217. Lerche, Peter, Die Rechtsnatur von Streitsachen aus Rundfunksendungen, in: Festschrift für Martin Löffler, München 1980, S. 217 ff.
Gelesen in beck-online, zitiert aus dem Heft
Liest du den Aufsatz in einer Datenbank, deren Seitenzählung der Druckausgabe entspricht, zitierst du ihn wie das gedruckte Heft, ohne Hinweis auf die Datenbank. Erscheint eine Zeitschrift nur online, etwa die ZJS, ist sie ebenfalls zitierfähig; wie sie im Verzeichnis steht, regeln die Zitiervorgaben.
Leitmeier, NJW 2020, 1036 (1037).
Häufige Fehler
- Den Titel des Aufsatzes in die Fußnote übernehmen.
- Nur die Anfangsseite nennen, obwohl du eine bestimmte Stelle belegst.
- Klammer und Komma für die zitierte Seite in derselben Arbeit mischen.
- Die Zeitschrift oder die Festschrift als eigenen Eintrag ins Literaturverzeichnis setzen.
- Bei Archivzeitschriften wie AcP den Band weglassen oder bei Zeitschriften wie NJW und JuS Heft und Band dazusetzen.
- Einen Aufsatz aus zweiter Hand zitieren, ohne ihn selbst gelesen zu haben.
So macht es QuellenPilot
Einen Aufsatz legst du einmal an, per DOI, aus dem Katalog oder als eingefügte Zeile aus einem Literaturverzeichnis. Beim Zitieren gibst du nur die Seite an. Ob sie in Klammern oder hinter einem Komma steht, entscheidet der gewählte Stil; für Festschriftbeiträge hat der Stil eine eigene Einstellung. Ist ein Band eingetragen und verlangt der Stil die Bandzählung, setzt QuellenPilot Band und Jahr in Klammern.
Das Literaturverzeichnis entsteht aus den zitierten Aufsätzen, mit Titel, Zeitschrift, Jahr und Seiten in der Form deines Stils. „Prüfen“ weist darauf hin, wenn in den Fußnoten Klammer und Komma gemischt vorkommen.
Häufige Fragen
- Wie zitiere ich einen Aufsatz in der Fußnote?
- Mit Verfasser, Zeitschrift in der üblichen Abkürzung, Jahr, Anfangsseite und der Seite der Stelle, etwa „Jarass, NJW 1989, 857 (859)“. Titel und Vorname stehen im Literaturverzeichnis. Ob die Seite in Klammern oder hinter einem Komma steht, regeln die Zitiervorgaben deines Lehrstuhls.
- Schreibe ich im Literaturverzeichnis „in:“ vor die Zeitschrift?
- Das handhaben die Leitfäden unterschiedlich: Manche setzen „in: NJW 1974, 1529 ff.“, andere schreiben die Zeitschrift ohne „in:“ hinter den Titel. Beides ist verbreitet. Frag die Vorgaben deines Lehrstuhls und bleib dann bei einer Form.
- Muss ich angeben, dass ich den Aufsatz in beck-online gelesen habe?
- Zeigt die Datenbank die Seiten der Druckausgabe, zitierst du wie aus dem Heft. Die Datenbank nennst du bei Texten, die es nur dort gibt oder die dort anders gezählt sind.
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